
Sozialversicherungsentgeltverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die vorläufigen Sachbezugswerte für 2024 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2024 € 313,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,17 und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,13 anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 10,43).
Unterkunft
Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2024 € 278,00 (= kalendertäglich € 9,27). Die vorgenannten Sachbezugswerte unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Stand: 25. Oktober 2023
Bild: TensorSpark - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
Ausgabe November 2023
Weitere aktuelle Artikel

Abschreibungen 2023/2024
- MandantenBundesregierung plant umfassende Erweiterungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten

Bürokratieabbau IV
- MandantenBundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024
- MandantenBeitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich ab 2024